Abmahnwelle seit Münchner Urteil in vollem Gange
Die Abmahnwelle hat begonnen. Seit vielen Jahren ist Google Fonts ein gängiges Tool für Webdesigner. Der Europäische Gerichtshof hat sich jedoch gegen die Verwendung von Google-Schriftarten ohne vorherige Einwilligung in Websites ausgesprochen, da es gegen EU-Kartellrecht verstößt. Die Änderung wurde im Januar in einem Urteil vom Landgericht München I bestätigt. In vielen Ländern ist die Verwendung dadurch illegal. Die Nachricht hat Schockwellen in der Branche ausgelöst, wie zuletzt das Cookie Banner. Jetzt sieht es sogar so aus, als ob Google die Einstellung des Dienstes vorbereitet. Der Zeitpunkt dieser Ankündigung fällt mit der Entscheidung des Urteils des LG München I zusammen. Nach Ansicht der dortigen Richter verstößt die Verwendung von ausgewählten Schriftarten gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Sinne des Datenschutzes. Infolgedessen suchen Webdesigner in ganz Europa händeringend nach Alternativen. Unabhängig davon, auf welcher Seite der Argumentation man steht, ist das Ergebnis klar: Google Fonts ist derzeit eine der beliebtesten Möglichkeiten, eine gewünschte Schriftart in Websites zu integrieren.


Google Fonts als gängiges Instrument im Webdesign plötzlich rechtswidrig
Google Fonts ist ein leistungsstarkes Werkzeug für Designer. Es wurde ursprünglich entwickelt, um die Erstellung schöner Designs zu ermöglichen, ohne dass teure Schriftarten benötigt werden. Google Fonts erleichtert die Auswahl von Schriftarten, indem es ein interaktives Verzeichnis kostenloser Schriftarten bereitstellt, ohne den langwierigen Prozess der Lizenzierung einzelner Schriftarten durchlaufen zu müssen. Es scheint jetzt, dass das Unternehmen die dynamische Variante des Dienstes indirekt nutzt, um Einnahmen zu erzielen. Aus der Sicht von Google würde die Entfernung der Schriftarten aus seinen Diensten zu erheblichen Umsatzeinbußen führen. Ebenso könnte die Entfernung die Leistung unzähliger Websites weltweit ernsthaft beeinträchtigen. Um teuren Schadensersatz zu vermeiden, sollten Webseitenbetreiber dringend die Einbindung von benötigten Schriftarten auf ihren Webseiten prüfen. Vereinbaren Sie noch heute einen Servicetermin!
Die rechtskonforme Einbindung externer Schriftarten
Es gibt mehrere Wege, die Rechtssicherheit Ihrer Webseite in Bezug auf verwendete externe Schriftarten sicherzustellen. So können Sie per Lizenz auf dynamische Einbindung weiterer Anbieter zugreifen. Die beiden Haupt-Mitbewerber am Markt bieten ebenfalls eine große Auswahl an hochwertigen Schriftarten zur kommerziellen Verwendung und zu erschwinglichen Preisen. Wir helfen Ihnen zu erwägen, in welche Lösung zu investieren lohnt, anstatt sich auf Google Fonts zu verlassen. Typekit ermöglicht es Nutzern, Schriften direkt im Browser auszuwählen. Es ist eine weitere beliebte Wahl im Lizenzverfahren und bietet ähnliche Funktionen ohne den rechtswidrigen Austausch von Daten. Bei allen von der 302 Webagentur erstellten Webseiten stellen wir sicher, dass Schriftarten lokal gehostet im Einsatz sind. Das bedeutet, dass die verwendete Schriftart unserer Kunden nicht erst durch Abgabe der Daten ihrer Besucher von Google bereitgestellt werden. Die Fonts sind sicher in einem Ordner auf unserem Server gespeichert. Somit besteht für Sie als 302 Kunde kein Grund zur Sorge. Die lokale Einbindung erfordert keine weiteren nervigen Pop-ups, die Sie bestätigen müssen oder die um Ihre ausdrückliche Einwilligung fragen.

Zur weiteren Recherche empfehlen wir folgende Links:
- Google Fonts: fonts.google.com
- LG Mnchen, Az. 3 O 17493/20 vom 19.01.2022 (Urteil): rewis.io
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